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Diesen Text von Frau Fischer-Rizzi habe ich auf einer CD gefunden.

Ich hoffe, Sie ist einverstanden, dass ich diesen Text aus Ihrem neuen, sehr empfehlenswerten Buch 


MEDIZIN DER ERDE


hier mit veröffentliche. Wenn nicht - bitte kurze Nachricht an ulla.hawaii@gmail.com und ich nehme den Text wieder raus.



DIE KOMMISSION E


Im Kapitel »Heilwirkung« der einzelnen Pflanzen finden Sie in dieser neuen und überarbeiteten Auflage (Medizin derErde) einen Zusatz über die Kommission E. Ich habe lange gewartet mit der Aufnahme dieser Texte in Medizin der Erde, da ich selbst nicht hinter den Untersuchungsergebnissen der Kommission E stehe. Die Auswirkungen ihrer Arbeit sind inzwischen jedoch für jeden, der sich mit Heilpflanzen beschäftigt, zu spüren, und, so denke ich, ist es wichtig, über die Kommission E zu berichten und über die Monographien zu den einzelnen Heilpflanzen zu informieren.


Die Kommission E wurde vom Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eingesetzt. Es handelt sich um eine Sachverständigenkommission beim Bundesgesundheitsamt, welche als Zulassungs- und Aufbereitungskommission für den humanmedizinischen Bereich (phytotherapeutische Therapierichtung und Stoffgruppe) das wissenschaftliche Erkenntnismaterial über die Arzneipflanzen in Monographien aufbereitet.


Die Arbeit der Kommission wurde im August 1994 abgeschlossen. In den Monographien wird auf Anwendungsbereiche, Dosierung, Nebenwirkungen usw.eingegangen. Wenn einer Pflanze die bisher angegebenen Heilwirkungen durch wissenschaftliche Vorgehensweise nicht bestätigt

oder wenn zu starke Nebenwirkungen nachgewiesen wurden, erhält die Pflanze eine Null- bzw. Negativmonographie.


Ein klinischer Wirksamkeitsbereich für jede Heilpflanze ist erforderlich.
Ca. 25 Prozent der geprüften Heilpflanzen fielen in diese Rubrik. Wenn Heilpflanzen diese Nullmonographie erhalten haben, werden sie  stufenweise aus Fertigpräparaten herausgenommen. Einige Pflanzen werden aus dem Kräuterhandel auch ganz verschwinden, obwohl sie eine lange Tradition haben, wie z. B. die Weinraute oder die Huflattichblüten.
In Präparaten wurden von bestimmten Pflanzen nur noch genau vergebene Standortmengen einzelner Inhaltsstoffe zugelassen bzw. dürfen in den Pflanzenpräparaten bestimmte Inhaltsstoffe der Pflanze nicht mehr vorkommen. (Beinwell)


Die Kommission E entwirft zusammen mit dem Bundesgesundheitsamt Kombinationsmodelle für die Rezeptur von Heilpflanzenpräparaten. Es sollen z. B. nur Dreier-, Fünfer oder Sechserkombinationen möglich sein. Diese Begrenzungen vom »grünen Tisch« aus können eine große Einschränkung für traditionelle Heilpflanzenrezepturen sein, die sich seit Jahrhunderten bewährt haben und deren erfahrungsgemäße Wirksamkeit bestätigt ist. Aus bewährten und wirkungsvollen Präparaten der Naturheilkunde wurden Inhaltsstoffe herausgenommen, die für die
Wirksamkeit verantwortlich waren: Esberitox N, Diacard N, Traumeel. Esberitox etwa, ein bewährtes Basistherapeutikum, enthält
heute drei statt früher sechs Bestandteile.


Die Negativliste ist am 1.10. 1991 in Kraft getreten. Darin werden nun jene Heilpflanzenpräparate aufgeführt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. Es fallen unter dieses Gesetz einige hundert Naturheilmittel mit pflanzlichen Bestandteilen. Ein Ausschluß von der Kostenerstattung durch die Krankenkassen kommt so fast einem Verbot gleich, da 90 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert sind, wie der Medizinjournalist Dr. P. Schmidsberger es ausdrückte.


Dies ist auch auf dem Hintergrund der EG-Einstellung zu Naturheilmitteln zu sehen: Naturheilmitteln stehen die wissenschaftlichen Kreise skeptisch gegenüber, und es wird mehr und mehr versucht, ihre für die Chemie-Medizin bedrohliche Beliebtheit bei der Bevölkerung einzuschränken und zu reglementieren. So wurden wissenschaftliche Gremien damit beauftragt, mit ihren Mitteln eine jahrtausendealte und gewachsene Naturheilkunde zu erfassen, einzudämmen und zu »bereinigen«. Dieser
wissenschaftliche Kahlschlag in den Bereichen der Naturheilkunde ist meiner Ansicht nach sehr bedrohlich.


Das traditionelle, gute alte Heilpflanzengärtlein am Haus bekommt so wieder einen ganz neuen Stellenwert: Wer es sich leisen kann, auch wenn nur ein paar Quadratmeter Erde zur Verfügung stehen, sollte eines anlegen. Auf ganz kleinem Raum können wir eine Vielzahl von Heilpflanzen ohne viel Zeit- und Geldaufwand für unsere Gesundheit ziehen. Auch die Kenntnis der einheimischen, wild wachsenden Heilpflanzen und deren Schutz wird auf diesem Hintergrund wieder wichtig. Dieses Buch möchte dazu beitragen.

Susanne Fischer Rizzi



Ich kann das Buch nur wärmstens empfehlen.

Ulla Meyerhof